Mit dem neuen Formular „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Privatpatienten“ können zahnmedizinische Praxen endlich auf das formlose Ausfüllen von Blankozetteln verzichten.
Es gibt einen Unterschied zwischen Kassen- und Privatpatienten, was die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angeht. Bei Kassenpatienten unterliegt sie bestimmten Formvorschriften, bei privat versicherten Patienten genügt eine formlose Krankmeldung auf Privatrezepten, Blankozetteln oder auch Kassenvordrucken. Dieser Unterschied bescherte dem Praxispersonal bisher nicht nur mehr Zeitaufwand beim Beschreiben der Blankozettel, sondern oftmals die Kritik von Patienten, die sich daran oder aber an der andernfalls ausgestellten „Kassenkrankmeldung“ stören. Spitta hat deshalb eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung speziell für Privatpatienten entwickelt, die mit dem Laserdrucker ausgedruckt werden kann. Sie entspricht im Aufbau dem Kassenformular, hebt sich jedoch in Farbe und Beschriftung ab. Als Farbe wurde ein gediegenes Blau gewählt, beim Ausdrucken erscheint das Schriftbild in perfekt leserlichem Schwarz. Perforierte Felder für die private Krankenversicherung sowie den Arbeitgeber und den Praxisbeleg ermöglichen der zahnmedizinischen Assistentin eine professionelle Handhabung. Die Praxissoftware benötigt für das neue Formular keine eigene Maske zum Ausfüllen und Ausdrucken – es kann mit der herkömmlichen Maske für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Kassenpatienten im Querformat beschriftet werden.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Privatpatienten
DIN A4, laserbedruckbar, Farbe: blau
Packung à 25 Stück
8,31 EUR zzgl. Versandkosten
Best.-Nr. 1007024849
www.spitta.de/au-bescheinigung-privatpatient (http://www.seite.de)
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