„Die Bundesärztekammer stiehlt sich aus der Verantwortung“

DGHS-Präsidentin auf Distanz zu gewerbsmäßiger Suizid-Vermittlung

Elke Baezner, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V., betont die Unabdingbarkeit der Gewissensfreiheit für Ärzte in Deutschland, wenn sie Patienten im Sterbeprozess beistehen. „Es stiehlt sich die Bundesärztekammer und besonders ihr Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery aus der Verantwortung, wenn sie es Ärzten einfach per Berufsordnung und per Gesetz verbieten lassen will, beim Suizid zu assistieren. Ein Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung hilft da auch nicht weiter. Damit treiben Ärztevertreter und Politik verzweifelte Patienten regelrecht dazu, sich an eine Sterbehilfe-Gesellschaft im Ausland zu wenden oder mit oft ungeeigneten, grausamen Mitteln selbst Hand an sich zu legen.“

Elke Baezner weiter: „Die DGHS fordert, dass es Ärzten in Deutschland ähnlich wie im Nachbarland Schweiz und den Niederlanden offiziell gestattet sein sollte, einem Patienten beim Suizid zu assistieren, falls der Fall genau geprüft worden ist und es der Arzt mit seinem Gewissen vereinbaren kann.“ In den genannten Nachbarländern werden diese Freitod-Fälle gemeldet und dokumentiert. „Nur klare Regelungen mit effizienten Kontrollmechanismen schaffen Rechtssicherheit, nur so lässt sich Missbrauch vermeiden“, so Baezner. Dass die deutsche Rechtsprechung in der gewünschten Gewissensfreiheit für Ärzte eine Konsequenz aus der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ansieht, beweist nach Einschätzung von Elke Baezner ein vor Ostern bekannt gewordenes Verwaltungsgerichts-Urteils (VG 9 K 63.09 vom 30. März 2012). Das Gericht hatte einen Berliner Arzt freigesprochen, der einer Patientin im Jahr 2007 ein tödlich wirkendes Medikament zum Zweck des Freitodes überlassen hatte.

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt. … damit das Leben bis zuletzt human bleibt!

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