ARAG Experten zum modernen Entlassmanagement
In der Regel ist man erleichtert, wenn sich das Ende des Krankenhausaufenthalts abzeichnet. Doch was ist, wenn man noch nicht vollständig genesen ist und weiterhin Unterstützung benötigt? Besonders Menschen in schwierigen Lebenslagen oder mit begrenzter Unterstützung sehen dieser Situation mit Sorge entgegen. In solchen Fällen sorgt das Entlassmanagement einer Klinik dafür, dass die notwendige Hilfe organisiert wird. Wie eine solche Unterstützung aussieht und welche Möglichkeiten es gibt, darüber geben ARAG Experten Auskunft.
Das Entlassmanagement lässt niemanden allein
Gerade, wenn man noch geschwächt ist nach einer Operation oder einer schweren Krankheit, fühlt man sich oft nicht in der Lage, administrative Dinge zu regeln und zu organisieren. Und das gilt nicht nur für Senioren. Um die Patienten nicht in eine ungewisse Situation zu schicken, in der sie sich möglicherweise nicht alleine helfen können und die dann der weiteren Genesung entgegensteht, hat das Krankenhaus die gesetzliche Pflicht (Paragraf 39 Absatz 1a, Fünftes Sozialgesetzbuch), bestimmte Maßnahmen zu unterstützen und in die Wege zu leiten.
Zuständig hierfür ist laut ARAG Experten bei gesetzlich Versicherten das sogenannte Entlassmanagement, üblicherweise in Form des Sozialdienstes und der Pflegeberatung der Einrichtung. Der Patient selbst hat natürlich die Wahl, ob er diese Leistung in Anspruch nimmt. Im Idealfall wird er spätestens bei seiner Entlassung von der Klinik darauf aufmerksam gemacht und bekommt eine entsprechende Einwilligung vorgelegt, die er unterschreiben muss. Ist das nicht der Fall, raten die ARAG Experten am besten vor einer Operation beim Pflegepersonal nachzufragen, damit rechtzeitig agiert werden kann. Privat Versicherte haben übrigens denselben Anspruch. Zuständig ist in diesem Fall aber die Vereinigung Compass.
Hilfe im Papier-Dschungel
Ziel des Entlassmanagements ist es, Patienten zwischen Krankenhausaufenthalt und gesundem Alltag lückenlos zu versorgen. Das betrifft auch die Ausstattung mit diversen Unterlagen und die Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen. Wichtig ist vor allem der Entlassbrief des Krankenhauses einschließlich eines Medikamentenplans, der dem weiterbehandelnden Arzt die Grundlage für seine Arbeit bietet. Aber auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie mögliche Anträge z. B. für Hilfsmittel, Reha, Pflegegrad oder Kurzzeitpflege liegen in der Hand der zuständigen Einrichtung.
Sichere Wohnsituation schaffen
Das traute Heim ist plötzlich oft nicht mehr das große Glück, wenn man dort mit seinen Blessuren nicht mehr zurechtkommt. Daher raten die ARAG Experten, unbedingt die vom Sozialdienst oder der Pflegeberatung angebotenen Optionen in Anspruch zu nehmen. Sie informieren darüber, ob man Anspruch auf eine Reha hat und können alles Notwendige dafür in die Wege leiten – natürlich in Rücksprache mit dem Patienten.
Ist ein Zeitraum zwischen Klinikaufenthalt und der weiteren Maßnahme zu überbrücken, können sie zudem bei der zwischenzeitlichen Versorgung helfen. Dafür überlegen sie mit den betroffenen Personen, ob es eine Kurzzeitpflege in einem entsprechenden Heim braucht oder eine Pflege zu Hause möglich ist. Diese Versorgung kann neben einer Pflegekraft auch eine Haushaltshilfe beinhalten. In seltenen Fällen ist sogar die sogenannte Übergangspflege im Krankenhaus selbst möglich, sofern die Krankenkasse diese Leistung übernimmt und die Klinik sie anbieten kann.
Ist abzusehen, dass auch langfristig gar kein Weg mehr zurück in die eigene Wohnung führt, sind Sozialdienst und Pflegeberatung sogar behilflich bei der Suche nach einem dauerhaften Platz in einem Pflegeheim, nach palliativer Versorgung oder bei der Unterbringung in einem Hospiz.
Wickel, Gehhilfen & Co
Oftmals reicht aber auch das kleine Besteck. Und so gehört es zu den alltäglichen Aufgaben der zu-ständigen Krankenhaus-Mitarbeiter, den Patienten mit allem auszustatten, was er in den nächsten Wochen im Alltag braucht. Der oben genannte Medikamentenplan ist nur ein Teil davon. Dazu gehören unter Umständen auch eine Erstausstattung beispielsweise mit Arzneimitteln, einfachem Verbandsmaterial, Gehhilfen, einem Rollstuhl oder Rollator, ebenso wie Therapieangebote.
Sind Hilfsmittel innerhalb der Wohnung notwendig, unterstützt das Entlassmanagement laut ARAG Experten auch bei deren Beantragung und Bestellung. Häufig wird für diese Ausrüstung ein Mitarbeiter aus einem Sanitätshaus hinzugezogen, der zum Beispiel dabei hilft, das Bad mit Produkten wie einer Toilettenerhöhung, einem Duschstuhl oder Haltegriffen angemessen auszustatten oder ein Pflegebett zu bestellen. Er ist auch der richtige Ansprechpartner für die gezielte Anpassung von Orthesen, Korset-ten, Bandagen oder Kompressionsstrümpfen.
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