Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) mit aktuellen Informationen für Kapitalanleger
Erfurt, 13. April 2012. Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden lässt geschädigte Anleger der GRE Global Real Estate AG (München) neue Hoffnung schöpfen, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS). Die angestrengten Berufungsverfahren der GRE AG wurden abgewiesen.
Der Geschichte des Finanzskandals um die GRE Global Real Estate AG, hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden ein neues Kapitel für Anleger hinzugefügt. „Seit am 25. Januar 2012 das Insolvenzverfahren der GRE AG eröffnet wurde“, sagt Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des DVS, „werden wir immer wieder von Anlegern nach Möglichkeiten der Schadensbegrenzung gefragt.“ Nach einem OLG-Beschluss schöpfen nun viele Anleger wieder Hoffnung. In seinem Beschluss wies das OLG Dresden über ein Dutzend Berufungsverfahren, die die GRE AG angestrengt hatte, zurück. Die Richter in Dresden haben, wie auch schon das Landgericht in Zwickau, umfassende Fehler in den Emissionsprospekten der Jahre 2004 bis 2007 festgestellt. „Die Entscheidung der Richter betreffen somit alle Anleger, die in diesen Jahren gezeichnet hatten“, erklärt die DVS-Geschäftsführerin.
GRE-Anleger fürchten den Totalverlust
Die GRE Global Real Estate AG steht offensichtlich allein bei den beteiligten Banken mit 7,4 Millionen Euro in der Kreide. Über die Grundbücher sind nach Informationen des DVS gerade einmal 5,3 Millionen Euro abgesichert. „Das bedeutet, dass so ziemlich alle Immobilien zu Gunsten der Banken verwertet werden“, erklärt Lunderstedt-Georgi. „Mehr Vermögenswerte wird es bei GRE nicht geben. Am 7. Februar hatte der Insolvenzverwalter sogar angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit nach § 208, Abs. 1 InsO. vorliegen werde. Diese ist aber am 28. Februar beseitigt worden.“
Vor dem Prozesserfolg steht der Gang zum spezialisierten Anwalt
Die GRE AG, die vor kurzem unter ihrem Vorstand Frank André Audilet den Firmensitz von Sachsen nach München verlagert hat, kündigte zwar Beschwerde an, die Aussichten auf Erfolg seien aber mehr als gering. In den meisten Fällen wird eine derartige Beschwerde abgewiesen, sodass Anleger keine Angst haben sollten, nun die richtigen Schritte einzuleiten. DVS-Geschäftsführerin Lunderstedt-Georgi warnt jedoch vor zu viel Euphorie. „Die GRE AG hatte stets behauptet, auf die Risiken ihrer Anlage im Emissionsprospekt hingewiesen zu haben. Klagen gegen das Unternehmen sind aufgrund des eröffneten Insolvenzverfahrens nicht zugelassen. Folglich können Geschädigte ihre Schadensersatzansprüche nur gegen die Verantwortlichen erheben. Es gilt im Einzelfall also zu prüfen, ob die Anleger Ansprüche gegenüber den Gesellschaftern haben. Mit der Feststellung des OLG Dresden der Prospektfehler geht natürlich auch die Falschberatung einher. Dementsprechend muss geprüft werden, ob auch die Berater in Anspruch genommen werden können. “
Für manche Anleger kommt es noch „knüppeldicker“
Der eingesetzte Insvolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Martin Prager, will alle atypisch still Beteiligten nachrangig behandeln, da diese faktisch Gesellschafter der GRE AG sind. Beim aktuellen Stand würde das bedeuten, dass nachrangige Gläubiger nicht einmal eine Quote an der Insolvenzmasse bekämen. Außerdem glaube der Insolvenzverwalter, so einschlägige Medien, dass die Anleger sogar noch zur Kasse gebeten werden könnten. Für jeden Anleger möchte er eine Abfindungsbilanz erstellen, die dann zeige, ob das Anlegerkonto ein Guthaben oder einen Negativsaldo aufweise. Die Auszahlungen, die im Rahmen des ENP-Programms (ENP=Entnahmeplan*) getätigt wurden, und das sind immerhin fast eine halbe Million Euro, sollen wieder zurückbezahlt werden. Darüber hinaus sind alle Auszahlungen der GRE AG ab August 2011 anfechtbar. „Diese Zahlungen wird der Insolvenzverwalter wohl zurückverlangen“, sagt die DVS-Geschäftsführerin.
Geschädigte Anleger können sich an den Deutschen Verbraucherschutzring e.V. (DVS) wenden
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Fondsanleger eine Arbeitsgemeinschaft „GRE“ gegründet. Geschädigte Anleger können sich der Abeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.
*Der Entnahmeplan (ENP) dient zur regelmäßigen Auszahlung eines Betrages aus dem Investmentdepot, der durch den Verkauf einer entsprechenden Anzahl von Fondsanteilen aufgebracht wird.
Weitere Informationen zu diesen Fall und zu anderen Anlagefällen bietet der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) im monatlichen DVS-Spezialreport „IHR SCHUTZ“ sowie unter: www.dvs-ev.net
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.
Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.
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