Was es beim alten Frühlingsbrauch zu beachten gibt
Die Osterzeit naht und mit ihr die Frage, ob man eigentlich ein Osterfeuer auf dem eigenen Grundstück anzünden darf. Denn abgesehen von der Geselligkeit am warmen Feuer und der traditionellen Brauchtumspflege ist ein solcher Anlass ja auch praktisch, um etwa den vertrockneten Weihnachtsbaum zu entsorgen! Doch Vorsicht: Osterfeuer unterliegen strengen Auflagen, die zudem regional ganz unterschiedlich sein können. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung klärt deshalb auf, worauf bei einem Osterfeuer geachtet werden sollte.
Der alte Brauch der Osterfeuer erfreut sich schon seit Jahrhunderten großer Beliebtheit. Mit den lodernden Flammen wird im Frühjahr die Sonne begrüßt und der Winter verabschiedet. Grundsätzlich gelten aber überall in Deutschland strenge Regeln für das Entzünden öffentlicher oder privater Osterfeuer, weiß Rechtsexpertin Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S: „Für gewöhnlich sind solche Feuerstellen recht groß und können deshalb nicht überall entzündet werden. Falls Sie ein größeres Osterfeuer auf Ihrem Grundstück planen, sollten Sie dafür auf jeden Fall die Genehmigung Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung einholen. Denn in vielen regionalen Verordnungen ist geregelt, dass offene Feuer im Freien nur mit einer Ausnahmegenehmigung zulässig sind. Oft gibt auch die ortsansässige Feuerwehr Auskunft über die Voraussetzungen für eine Genehmigung.“ Hier gibt es allerdings regionale Unterschiede: So entschied das OVG Münster(Az. 21 B 727/04), dass Feuer zur Osterzeit nur dann als Osterfeuer gestattet oder genehmigt werden, wenn sie eindeutig und zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen: „Sie müssen für jedermann zugänglich sein und können nur von Vereinen oder Glaubensgemeinschaften durchgeführt werden.“
Weitere Vorschriften…
Die Ausnahmegenehmigung für Osterfeuer wird von den Gemeinden meist nur unter strengen Auflagen erteilt. So zum Beispiel, dass die Feuerstapel nicht höher und im Durchmesser nicht breiter als drei Meter sein dürfen. Auch die Abstände zu Gebäuden werden oft vorgeschrieben. Und schließlich sollte die Feuerstelle auch von Bäumen und Sträuchern mehrere Meter entfernt sein.
Geregelt ist außerdem, dass bei einem Osterfeuer lediglich Strauchschnitt und unbehandelte Hölzer verbrannt werden dürfen. Absolut tabu sind behandeltes Holz, Reifen, Dachpappe, Bauschutt, Farbreste oder Altöl. Zudem darf auf keinen Fall für das Anzünden des Osterfeuers Brandbeschleuniger oder Benzin verwendet werden.
In welchem Umfang Lärmbeeinträchtigungen bei der Durchführung eines Osterfeuers zulässig sind, ist eine Frage des Einzelfalls. Bei nur einmal jährlich stattfindenden Veranstaltungen von kommunaler Bedeutung sind die örtlichen Behörden hier meist nachsichtiger und die Veranstaltung wird auch bei Überschreitung der Lärmrichtwerte nicht untersagt. Die Gerichte sehen dies meist genauso. Die Begründung: Je gewichtiger der Anlass für die Gemeinde oder Stadt ist, desto eher ist der Nachbarschaft zuzumuten, an wenigen Tagen im Jahr Ruhestörungen hinzunehmen (VG Braunschweig, Az. 2 A 50/08).
Ratschläge für ein sicheres Osterfeuer
Wer bereits den richtigen Feuerplatz gefunden hat, der sollte zudem noch einen Tipp der D.A.S. beachten: „Neben dem Abstand muss auch der Untergrund stimmen: Am besten schichten Sie den Reisighaufen für das Osterfeuer in einer geeigneten Feuerschale oder alternativ auf einem sandigen Platz oder versiegelten Boden auf. Denn die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, an Hecken, Hängen und Böschungen darf dafür nicht genutzt werden. Falls Sie noch einen Haufen vom letzten Herbst abbrennen wollen, müssen Sie diesen unbedingt umschichten und kurz vorher nochmal mit Knüppeln und Stangen abklopfen. Denn solche Haufen sind beliebte Wohn- und Schlupforte vieler Tiere, für die das abendliche Feuer leicht zur tödlichen Falle wird.“
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ERGO Expertentipp:
Wer ein privates Osterfeuer auf dem eigenen Grundstück plant, sollte im Vorfeld unbedingt abklären, ob seine private Haftpflichtversicherung gegebenenfalls Schäden im Rahmen eines Osterfeuers abdeckt. „Denn für den Fall, dass Gäste oder Nachbarn durch Funkenflug oder durch Unvorsichtigkeit des Veranstalters zu Schaden kommen, kann dieser schlimmstenfalls sogar mit seinem Privatvermögen in die Haftung genommen werden“, so die ERGO Schadenexperten.
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Kurzfassung:
Private Osterfeuer unterliegen strengen Regeln
Tipps für eine sichere Feier
Darf man ein Osterfeuer im eigenen Garten anzünden? Dafür gibt es unterschiedliche Bestimmungen und in der Regel sehr strenge Auflagen. „Grundsätzlich gilt bundesweit, dass jedes Osterfeuer von der Stadt oder Gemeinde genehmigt werden sollte“, so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Verbrannt werden dürfen ausschließlich Strauchschnitt und unbehandelte Hölzer. Ältere Haufen vom letzten Herbst müssen umgeschichtet werden, denn sie sind beliebte Wohn- und Schlupforte vieler Tiere, die sonst vom Feuer bedroht würden. Privatpersonen sollten zudem unbedingt vorher abklären, ob die private Haftpflicht Schäden im Rahmen eines Osterfeuers abdeckt. Sonst haftet man mit seinem Privatvermögen, falls jemand zu Schaden kommt. Und neben der offiziellen Genehmigung sollte auch das Einverständnis der Nachbarn eingeholt werden – damit man das Osterfeuer wirklich rundum sorgenfrei genießen kann.
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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
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