ACC Europe diskutiert die Bedeutung des Anwaltsgeheimnisses im heutigen Rechtssystem
21. April 2011, München – „Wie können Unternehmensjuristen Änderungen in der Rechtslandschaft vorantreiben?“ – so lautet das Motto der 18. Jahreskonferenz der Association of Corporate Counsel Europe (ACC Europe), die vom 29. bis 31. Mai in Berlin stattfindet. Die Vorträge und Workshops behandeln aktuelle Themen wie etwa das Akzo Nobel-Urteil. Die Roundtable-Diskussion mit dem Titel „Attorney-Client Privilege in Europe after Akzo-Nobel“ wird von Dr. Martin Henrich, Head of Global Litigation bei der Novartis International AG und Daniella Rosa, General Counsel bei Gucci Bottega Veneta, Sergio Rossi, moderiert.
Die Diskussion thematisiert das Urteil vom 14. September 2010 in Bezug auf Akzo Nobel Chemical Ltd v. EU (Rechtssache 550/07). Darin schränkte der Europäische Gerichtshof die Anwendung des Anwaltsgeheimnisses für Unternehmensjuristen bei der Kommunikation mit Mandanten ein. Grund dafür sei die unzureichende Unabhängigkeit von Firmenanwälten: Aufgrund ihres beruflichen Stands sei eine professionelle Vertretung von Angelegenheiten, die das EU-Wettbewerbsrecht betreffen, nicht gewährleistet.
Die EU-Richter unterstützten ihr Urteil mit der Bekräftigung, dass Unternehmensjuristen nicht in dem Maße unabhängig von ihrem Arbeitgeber sein können, als dass ihnen dieses Privileg gewährt werden könne. „Die wirtschaftliche Abhängigkeit von Firmenanwälten und ihre engen Verbindungen zum Arbeitgeber begründen, dass die berufliche Unabhängigkeit von Unternehmensjuristen nicht vergleichbar ist mit der von externen Anwälten“, stellte ein Ausschuss von elf EU-Richtern fest. „Ein Firmenanwalt kann nicht in derselben Weise wie ein externer Anwalt behandelt werden, weil er gleichzeitig auch die Stellung eines Angestellten einnimmt. Dies erlaubt es ihm naturgemäß nicht, die Geschäftsstrategien seines Arbeitgebers zu ignorieren, und stellt dadurch seine professionelle Unabhängigkeit in Frage.“
Der Roundtable der ACC Europe zu den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes bietet einen angemessenen Rahmen für Unternehmensjuristen, sich über die Konsequenzen des Urteils auszutauschen. Zur Diskussion steht dabei unter anderem, wie Firmenanwälte künftig multinationalen Unternehmen in Europa ihre kritische Beratung im Bereich Wettbewerbsrecht anbieten können. Ebenso wird hinterfragt, ob dieses Urteil ein grundsätzliches Unverständnis gegenüber der Rolle und den Verantwortlichkeiten von Unternehmensjuristen widerspiegelt. Dabei stellt sich auch die Frage, welchen Einfluss die Vergütung hat, die der Anwalt erhält, um die rechtlichen Interessen des Mandanten zu vertreten.
„Wichtig ist, zu beachten, dass dieses Urteil nur das EU-Wettbewerbsrecht und Untersuchungen im Wettbewerbsrecht betrifft, die von der Europäischen Kommission geleitet werden“, sagt Dr. Henrich. „Das heißt, die Verweigerung des Anwaltsgeheimnisses für Unternehmensjuristen beschränkt sich auf EU-Wettbewerbsfälle. Fälle, die auf dem nationalen Recht der Mitgliedsstaaten basieren – unabhängig davon, ob diese das Wettbewerbsrecht berühren – sind nicht direkt von dem Akzo Nobel-Urteil betroffen. Da die meisten Unternehmensjuristen angesichts einer zunehmenden Globalisierung international arbeiten, bleiben die Auswirkungen dieser Entscheidung dennoch substantiell und müssen zur Sprache gebracht werden.“
ACC Europe befürwortet eine ordnungsgemäße Anerkennung des Status und der Rolle von Unternehmensjuristen in der heutigen Geschäftswelt. Die sich verändernde Rechtslandschaft bezeugt, dass eine Modernisierung des Konzepts des Anwaltsgeheimnises unbedingt notwendig ist.
Die Jahreskonferenz der ACC Europe berücksichtigt in den über 20 angebotenen Workshops jeden Fachbereich, in dem Unternehmensjuristen tätig sind. Neben dem Anwaltsgeheimnis werden außerdem Themen aus den Bereichen Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, interkulturelle Verhandlungsstrategien, Legal Sourcing, Cloud Computing, Compliance, Anti-Korruption und viele mehr behandelt. Erwartet werden über 300 Firmenanwälte aus aller Welt.
Das vollständige Programm der Konferenz finden Sie unter www.acc.com/berlin.
Über die ACC Europe Jahreskonferenz
Die jährlich stattfindende Konferenz des Verbandes für Unternehmensjuristen greift seit nunmehr 18 Jahren aktuelle Themen und Trends aus dem europäischen Rechtswesen und darüber hinaus auf. Die Veranstaltung fördert den Austausch unter Unternehmensjuristen aus ganz Europa und stellt eine optimale Plattform dar, um jedes Jahr an verschiedenen europäischen Standorten aktuelle Fallbeispiele zu diskutieren. Deutschland nimmt mit der drittgrößten Mitgliederzahl eine bedeutende Rolle innerhalb von ACC Europe ein.
Weitere Informationen zur Jahreskonferenz von ACC Europe unter: www.acc.com/berlin
Über ACC Europe
Die „Association of Corporate Counsel Europe“ (ACC Europe) vertritt die beruflichen und wirtschaftlichen Interessen von Unternehmensjuristen aus ganz Europa. Neben einer kontinuierlichen juristischen Weiterbildung seiner Mitglieder ist es ein großes Anliegen des Verbandes, die Rolle der Unternehmensjuristen in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken.
ACC Europe ist Teil der „Association of Corporate Counsel“ (ACC), einer internationalen Vereinigung für Unternehmensjuristen, die 1982 gegründet worden ist. Mit über 26.000 Mitgliedern aus rund 10.000 Organisationen ist ACC derzeit in knapp 75 Ländern tätig. Auf internationaler Ebene zählen 42 der Global 50-Unternehmen und 74 der Global 100-Unternehmen zu den Mitgliedern von ACC. Die Mitgliedschaft bei ACC Europe beinhaltet die Mitgliedschaft bei ACC.
Weitere Informationen über ACC Europe finden Sie unter: www.acce.com
Von Unternehmensjuristen für Unternehmensjuristen.®
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